Gesetze / Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Gesetz
HZvG§ 31 Vermögensübertragung
Stand: 10.06.2019
Das Vermögen der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung wird innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten dieser Vorschrift auf den Bund übertragen.